Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen TOPA Elemente und seinen Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen von TOPA Elemente, Inhaber Pascal Tomczak, Horster Straße 175, 46238 Bottrop. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn TOPA Elemente ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungen
TOPA Elemente erbringt Leistungen rund um Fenster, Türen, Garagentore, Rollläden, Insektenschutz, Überdachungen, Pergolen, Glassysteme, Reparaturen und Nachrüstungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
3. Beratung, Aufmaß und Mitwirkung
Beratung und Aufmaß erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der vor Ort festgestellten Gegebenheiten und der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Der Kunde ist verpflichtet, alle für Planung, Aufmaß, Lieferung und Montage relevanten Informationen rechtzeitig mitzuteilen.
Dazu gehören insbesondere bauliche Besonderheiten, bekannte Mängel, Leitungsverläufe, Denkmalschutzvorgaben, Eigentümer- oder Vermieterzustimmungen sowie Vorgaben von Hausverwaltungen oder Behörden.
4. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt und TOPA Elemente den Auftrag bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
Abbildungen, Muster, Farbdarstellungen und technische Angaben dienen der Orientierung. Geringfügige Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Struktur, Maßen oder technischen Details, bleiben vorbehalten, soweit sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer gegenüber Verbrauchern und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer gegenüber Unternehmern.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. TOPA Elemente kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen, insbesondere bei individuell bestellten Waren, Sonderanfertigungen, Materialbestellungen oder umfangreichen Montageleistungen.
6. Lieferzeiten und Termine
Liefer- und Montageterminangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch Lieferanten, Hersteller, Wetter, höhere Gewalt, Krankheit, fehlende Mitwirkung des Kunden oder unvorhersehbare bauliche Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
TOPA Elemente informiert den Kunden, sobald absehbar ist, dass sich ein Termin wesentlich verschiebt.
7. Montagebedingungen
Der Kunde sorgt dafür, dass die Montagestelle zum vereinbarten Termin zugänglich, geräumt und montagebereit ist. Erforderliche Strom- und Wasseranschlüsse müssen, soweit benötigt, zur Verfügung stehen.
Zusätzliche Arbeiten, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, können gesondert berechnet werden. Dies gilt insbesondere bei verdeckten Schäden, nicht tragfähigen Untergründen, Feuchtigkeitsschäden, schiefen Baukörpern, Leitungen, Altbausubstanz oder anderen erschwerten Montagebedingungen.
8. Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung kann TOPA Elemente die Abnahme verlangen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Wird die Leistung vom Kunden genutzt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe konkreter Mängel beanstandet, kann dies als Abnahme gelten, soweit gesetzlich zulässig.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TOPA Elemente. Bei Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von TOPA Elemente.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen, damit TOPA Elemente eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung vornehmen kann.
Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Pflege, normale Abnutzung, nachträgliche Veränderungen durch Dritte, äußere Einwirkungen oder nicht von TOPA Elemente verursachte bauliche Mängel entstehen.
11. Haftung
TOPA Elemente haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Das Widerrufsrecht kann bei individuell angefertigten Waren oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittenen Produkten gesetzlich ausgeschlossen sein.
Über ein bestehendes Widerrufsrecht, dessen Voraussetzungen und mögliche Ausnahmen wird der Kunde gesondert informiert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
13. Fotos und Referenzen
Fotos von Projekten, Gebäuden oder montierten Elementen dürfen nur mit Zustimmung des Kunden zu Referenz- oder Marketingzwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten und erkennbare private Details werden dabei nur berücksichtigt, soweit eine entsprechende Einwilligung vorliegt.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand
29. Mai 2026.